Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die entgeltliche Nutzungsüberlassung von Baumhäusern, Baumzelten oder Zimmern zum Zwecke der Beherbergung sowie sämtliche in diesem Zusammenhang für den Gast (im Folgenden „Gast“) erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Baumzelthotels Son Roig (im Folgenden „Baumzelthotel“).
2. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Baumzelthotels. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Baumzelthotel nicht ausdrücklich widerspricht.
II. Vertragsschluss, Anzahlung
1. Der Vertrag kommt mit Annahme der Bestellung des Gastes durch das Baumzelthotel zustande. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, so haftet er gegenüber dem Baumzelthotel mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
2. Das Baumzelthotel ist berechtigt, den Vertrag nur unter der Bedingung abzuschließen, dass der Gast eine angemessene Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises leistet. In diesem Fall wird das Baumzelthotel den Gast nach Zugang der Bestellung auf die geforderte Höhe der Anzahlung und den Zahlungstermin hinweisen. Erklärt sich der Gast einverstanden, wobei das Baumzelthotel auf den Zugang der Einverständniserklärung gemäß § 151 BGB verzichtet, wird der Vertrag mit fristgerechter Zahlung wirksam. Bei Banküberweisung ist der Tag der Gutschrift auf dem Konto des Baumzelthotels maßgeblich. Der Gast erhält sodann eine Buchungsbestätigung des Baumzelthotels per E-Mail oder per Post.
3. Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Baumzeltes, Baumhauses oder Zimmer bedürfen der vorherigen Zustimmung des Baumhaushotels in Textform.
4. Der Gast ist verpflichtet, alle in Anspruch genommenen Leistungen bei Abreise in bar zu begleichen. Firmenrechnungen, oder bei Bestellung durch Dritte, werden nur mit schriftlicher Kostenübernahmeerklärung gestellt und müssen innerhalb von 10 Tagen beglichen werden. Die angebotenen Preise verstehen sich grundsätzlich inkl. der aktuell gültigen MwSt. Sollten Unstimmigkeiten wegen der Preise auftreten, so ist bis zur Klärung des Preises laut gültiger Preisliste an der Rezeption zu bezahlen. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Das Hotel kann bei grober Verunreinigung im Zelt, Baumhaus oder Zimmer/ der Anlage, gesonderte Reinigungsgebühren verlangen.
III. An- und Abreise
1. Am Tage der vereinbarten Anreise erfolgt der Einzug in das gebuchte Baumhaus ab 14:00 Uhr. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht. Eine frühere Anreise ist nur durch Absprache möglich und ist nicht garantiert. Spätere Anreise ist selbstverständlich möglich, erfordert aber eine vereinbarte Anreiseuhrzeit, die eingehalten werden muss.
2. Am Tage der vereinbarten Abreise hat der Vertragspartner das Baumhaus bis spätestens 11.00 Uhr zu räumen. Bei verspäteter Räumung am Abreisetag ist das Baumhaushotel berechtigt, bei einer vertragsüberschreitenden Nutzung des Vertragspartners bis 15.00 Uhr 50 % und ab 15.00 Uhr 100 % des Logispreises (Listenpreises) in Rechnung zu stellen.
3. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zelte, soweit dieses nicht ausdrücklich in Schriftform vereinbart wurde.
IV. Leistungen und Preise
1. Das Baumzelthotel ist verpflichtet, das vom Gast nach Ziff. II dieser AGB wirksam gebuchte Baumhaus, Baumzelt oder Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die vertraglichen Leistungen des Baumzelthotels ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in den Faltblättern, der Internetpräsenz und aus der Buchungsbestätigung des Baumzelthotels.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Nutzungsüberlassung des Baumhauses, Baumzeltes oder Zimmer und die von ihm in Anspruch genommen weiteren Leistungen vereinbarten Preise des Baumzelthotels spätestens bei Abreise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Baumzelthotels an Dritte. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine nach Ziff. II.2 dieser AGB geleistete Anzahlung ist als Teilzahlung auf den vereinbarten Gesamtpreis anzurechnen.
3. Die Preise sind der jeweils aktuellen Preisliste des Baumzelthotels zu entnehmen. Diese findet sich in den Faltblättern und der Internetpräsenz des Baumzelthotels. Die Preise schließen die derzeit gültige gesetzliche Umsatzsteuer mit ein.
V. Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Leistung
Bei Stornierung bzw. Nichtinanspruchnahme vertraglicher Leistungen ist der Gast verpflichtet, den vereinbarten Preis unter Anrechnung der vom Baumzelthotel ersparten Aufwendungen zu zahlen. Das Baumzelthotel ist berechtigt, den Abzug für Aufwendungen zu pauschalisieren. Bei einer Stornierung bis zu 14 Tagen vor dem vereinbarten Leistungszeitraum ist der Gast verpflichtet 25 % und bei weniger als 14 Tagen 50 % des vereinbarten Preises zu zahlen. Bei Nichterscheinen am Anreisetag oder vorzeitiger Abreise, ohne Stornierung, sind 100% des vereinbarten Preises zu zahlen. Dem Gast bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass der vorgenannte Anspruch des Baumzelthotels nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
VI. Rücktritt des Baumzelthotels
1. Das Baumzelthotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn
- höhere Gewalt oder andere vom Baumzelthotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- der Gast schuldhaft irreführende oder falsche Angaben über vertragswesentlichen Tatsachen, beispielsweise zu seiner Person oder zum Aufenthaltszweck, macht;
- das gebuchte Baumhaus, Baumzelt oder Zimmer ohne Zustimmung des Baumzelthotels untervermietet oder zu anderen als Beherbergungszwecken oder gesetzeswidrigen Zwecken genutzt wird;
- das Baumzelthotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Baumzelthotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
2. Ein berechtigter Rücktritt des Baumzelthotels begründet keine Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ansprüche des Baumzelthotels auf Ersatz des dem Baumzelthotels entstandenen Schadens und der getätigten Aufwendungen bleiben im Falle berechtigter Vertragsbeendigung unberührt.
3. Wird die vereinbarte verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Baumzelthotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
VII. Gewitter und Sturm
1. Bei drohendem Gewitter und Sturm ist das Baumzelthotel berechtigt, das gebuchte Baumhaus oder Baumzelt aus Sicherheitsgründen zu sperren und dem Gast eine Notunterkunft zur Verfügung zu stellen. Den Anweisungen des Personals zum Verlassen des Baumhauses oder Baumzeltes ist Folge zu leisten.
2. Der Gast erhält im Falle einer nach Ziffer VII.1 dieser AGB notwendigen Umquartierung einen Nachlass in Höhe von 50 % auf die gebuchte Übernachtungsleistung.
VIII. Haftung, Verjährung, Aufrechnung
1. Der Gast haftet für Schäden, die durch ihn oder durch Dritte aus seinem Bereich verursacht werden, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
2. Die Haftung des Baumzelthotels für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Gastes sowie Schäden aus einer Verletzung von Kardinalpflichten; insoweit haftet das Baumzelthotel für jeden Grad des Verschuldens. Im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten wird die Haftung auf regelmäßig vorhersehbare Schäden begrenzt. Als Kardinalpflichten gelten die sich aus der Natur des Vertrages ergebenden wesentlichen Pflichten, deren Einschränkung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, also insbesondere diejenigen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Die Haftungshöhe des Hotels ist für vom Hotel versicherte Schäden auf die Deckungssumme der Versicherung begrenzt.
3. Soweit die Haftung des Baumzelthotels nach Ziff. VIII.2 dieser AGB ausgeschlossen bzw. beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von gesetzlichen Vertretern, Arbeitnehmern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Baumzelthotels.
4. Dem Gast ist bekannt, dass ein Baumhaus oder Baumzelt Gefahren mit sich bringt (Höhe, Astbruch etc.). Er wird das ihm Zumutbare beitragen, um Störungen zu beheben und mögliche Schäden gering zu halten. Bei Störungen oder Mängeln hat der Gast das Baumzelthotel unverzüglich zu informieren. Werden dem Baumzelthotel Störungen oder Mängel bekannt, wird es sich bemühen, für Abhilfe zu sorgen.
5. Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet das Baumhaushotel nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB.
Das Hotel schließt jedoch, für alle mitgeführten und sonstigen Gegenstände des Gastes, jegliche Haftung aus.
Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück oder jeweiligen Stellplatz abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeughe und deren Inhalte haftet das Baumzelthotel ebenfalls nicht. Bei etwaigen Schäden des Kraftfahrzeugs gegenüber des Baumzelthotels /Anlage haftet der Gast.
6. Soweit eine Haftung des Baumzelthotels für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
7. Eine Aufrechnung oder Verrechnung gegenüber einer Forderung des Baumzelthotels steht dem Gast nur zu, wenn dessen Forderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.
IX. Hausordnung
Die Hausordnung ist Bestandteil dieser AGB. Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Hausordnung ist das Baumzelthotel berechtigt, das Vertragsverhältnis nach erfolgloser Abmahnung fristlos zu kündigen.
X. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Baumzelthotels in Santa Maria del Cami, Mallorca.
2. Es gilt spanisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Sitz des Baumzelthotels.
(Stand: 24.07.2017)
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Hausordnung
▪ Das Befahren des Geländes des Baumzelthotels mit Kraftfahrzeugen ist nicht gestattet.
▪ Die Störung anderer Gäste durch vermeidbaren Lärm im Baumhaus, Baumzelt, Zimmer oder auf dem Gelände des Baumzelthotels, insbesondere in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr, ist zu unterlassen.
▪ Die Baumhäuser, Baumzelte und deren Einrichtungen sowie die Sanitäranlagen sind zur Vermeidung von Schäden ordnungsgemäß zu behandeln und im sauberen Zustand zu erhalten.
▪ Abfälle sind in den hierfür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen.
▪ Hunde dürfen vom Hundehalter auf dem Gelände des Baumzelthotels nicht ohne Aufsicht gelassen werden. Verunreinigungen durch Hunde in den Baumhäusern, Baumzelten oder Zimmer oder auf dem Gelände des Baumzelthotels sind vom Hundehalter sofort zu entfernen.
▪ Rauchen und offenes Licht, das Grillen mit Holzkohle sowie das Lagern feuergefährlicher und leicht entzündlicher Stoffe (Bsp. Spiritus, Feuerwerkskörper etc.) in den Baumhäusern, Baumzelten und Zimmern auf den Balkonen und der Dachterrasse ist nicht gestattet. Soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen, ist zum Grillen der hierfür vorgesehene Grill zu benutzen. Das Baumzelthotel behält sich vor, das Grillen, insbesondere bei Gefahr eines Waldbrandes, zu untersagen.
▪ Fenster und Türen der Baumhäuser und Zimmer sind beim Verlassen sowie bei Regen, Schneefall und Unwetter zu verschließen. Während der Heizperiode ist das Lüften auf das Notwendige zu beschränken.
▪ Von Treppen, Balkonen, der Dachterrasse und aus Fenstern der Baumhäuser, Baumzelte und Zimmer darf nichts geworfen oder geschüttet werden.
▪ Umwehrungen der Baumhäuser, wie Geländer und Brüstungen, dürfen nicht überstiegen werden. Zum Betreten und Verlassen der Baumhäuser sind die hierfür vorgesehenen Treppen zu benutzen. Treppen sind als Fluchtwege freizuhalten.
▪ Der Gast hat seine Kinder ausreichend zu beaufsichtigen.
(Stand: 24.07.2017 )
Baumzelthotel Son Roig, Santa Maria del Cami